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   SG Hamburg, 17.08.2005 - S 62 AS 786/05 ER   

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SG Hamburg, 17.08.2005 - S 62 AS 786/05 ER (https://dejure.org/2005,18165)
SG Hamburg, Entscheidung vom 17.08.2005 - S 62 AS 786/05 ER (https://dejure.org/2005,18165)
SG Hamburg, Entscheidung vom 17. August 2005 - S 62 AS 786/05 ER (https://dejure.org/2005,18165)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes; Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts; Ausschluss von Teilzeitstudenten von SGB II-Leistungen; Vorliegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, Leistungsausschluss für Auszubildende

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 10.01.1990 - 4 A 202/87

    Sozialhilfe; Hilfe zum Lebensunterhalt; Ausbildung; Immatrikulation; Student;

    Auszug aus SG Hamburg, 17.08.2005 - S 62 AS 786/05
    Dies ist für das Gericht überzeugend, denn der Ausschluss des § 26 Abs. 1 Satz 1 BSHG greift dann - aber auch nur dann -, wenn eine Immatrikulation besteht und nach dem Ausbildungskonzept die Arbeitskraft des Studenten voll in Anspruch genommen wird (OVG Lüneburg, Urt. vom 10. Januar 1990, Az: 4 A 202/87, FEVS 41, 342, in juris; Schellhorn , Das Bundessozialhilfegesetz, 16. Auflage 2002, § 26 Rn. 21)).
  • LSG Thüringen, 15.01.2007 - L 7 AS 1130/06

    Anerkennung der Aufnahme eines Teilzeitstudiums bei der Gewährung von Leistungen

    Allein wegen dieser Entscheidungen der Hochschule scheidet nach oben Gesagtem eine Förderung der Ausbildung nach dem BAföG schon dem Grund nach unabhängig vom Studiengang wegen der Art der durchzuführenden Ausbildung aus (vgl. Hörder in juris PK-SGB II § 7 Rnr. 44, wonach es sich für die Anwendbarkeit des § 7 Abs. 5 SGB II um ein Vollstudium handeln muss; Gerenkamp in Mergler/Zink, SGB II, Stand Mai 2006, § 7 Rnr. 60; SG Hamburg, Beschluss vom 7. August 2005 - S 62 AS 786/05 ER; ThürLSG, Beschluss vom 8. März 2006 - L 7 AS 63/06 ER zu dem Sonderfall der Masterstudiengänge; Urteil des Niedersächsischen OVG vom 10. Januar 1990 - 4 A 202/87 zu § 26 S. 1 BVG, dem § 7 Abs. 5 SGB II nachgebildet wurde: danach setzt die Förderungsfähigkeit einer Ausbildung voraus, dass nach dem Ausbildungskonzept die Arbeitskraft des Studenten voll in Anspruch genommen wird).
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